Hörgeräte-Anpassung

Mit dem Kauf eines Hörgerätes wird nicht nur die Technik erworben, sondern auch das Know-How des Akustikers/der Akustikerin und seine/Ihre Arbeit.

Um einmal deutlich zu machen, welche Arbeit in einer Hörgeräte-Anpassung steckt, sind im Folgenden die Punkte aufgelistet, die nach Vorgabe der Krankenkasse mit dem Preis eines Hörgerätekaufs abgedeckt sind:

  • Anamnese, Daten zur Schwerhörigkeit, Erfassung der sozialen Umfeldsituation, Dokumentation durch den Hörakustiker
  • Betrachtung der äußeren Ohren, der Gehörgänge und der Trommelfelle
  • Ermittlung der akustischen Kenndaten (Ton- und Sprachaudiometrie beidseitig, Tinnitusbestimmung) des Gehörs, Audiometrie
  • Kontrollotoskopie
  • Auswahl des individuell geeigneten Hörsystems unter Berücksichtigung der audiologischen, anatomischen und motorischen Erfordernisse
  • Voreinstellung der ausgewählten Hörsysteme: z. B. Dynamikanpassung (z. B. PC, AGC)
  • Frequenzanpassung, Kanaligkeit etc.
  • Maßnahmen zur Rückkopplungsunterdrückung
  • Anpassung störschallreduzierender Technologien
  • Fertigung/Lieferung der Otoplastik beziehungsweise Fertigung/Lieferung der Gehäuseschale für das IO-Gerät
  • Programmierung des Hörsystems aufgrund der audiologischen Daten und der individuellen Bedürfnisse
  • Programmierung von Hörprogrammen (ggf. Tinnitusfunktionen)
  • Einweisung in die Bedienung, Handhabung, Pflege und Sorgfaltspflicht im Rahmen der
  • Hörsystemanpassungen
  • Durchführung der vergleichenden Anpassung mit optimal eingestellten Hörsystemen im
  • Anpassraum. Die Optimierung der vergleichenden Anpassung erfolgt unter Einbeziehung der jeweils alltagsrelevanten Hörsituationen
  • mehrtägige Testung des individuell geeigneten, auf den Hörverlust des Versicherten individuell eingestellten mehrkostenfreien Hörsystems im Alltag. Auf Wunsch des Versicherten kann auf eine Testung im Alltag verzichtet werden
  • gegebenenfalls Neufertigung beziehungsweise Nachbesserung der Otoplastik bei nicht optimalem Sitz
  • Wartungs- und Reparaturleistungen
  • Ton- und Sprachaudiometrie sowie, soweit audiologisch erforderlich, weitere überschwellige Hörtests
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