AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Hörakustikers.

I. Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen HörZukunft (im Folgenden: Hörakustiker) und seiner Kunden Bezug nehmend auf Hörsysteme (im Folgenden: Ware).

(2) Diese AGB gelten in räumlicher Hinsicht gleichermaßen in sämtlichen Filialen des Hörakustikers.

(3) In sachlicher Hinsicht gelten diese AGB für sämtliche Leistungen aus dem Portfolio des Hörakustikers, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen dem Hörakustiker und dessen Kunden gehen den Regelungen nach diesen AGB stets vor.

(4) Diese AGB gelten ferner in persönlicher Hinsicht für alle Bestellungen und Rechtsbeziehungen zwischen dem Hörakustiker und dem Kunden, gleich ob dieser Verbraucher oder Unternehmer ist, wobei folgende Begriffsdefinitionen gelten:

a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Hörakustiker dem ausdrücklich zugestimmt hat.

II. Privatrechtsverhältnisse/Versicherungsleistungen Dritter

(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörakustiker sind ausschließlich privatrechtlicher Natur.

(2) Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Leistung des Hörakustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung befreit, wenn eine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorgelegt wird, die die Entgelte für die Lieferungen und Leistungen des Hörakustikers vollständig abdeckt.

(3) Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht dem vereinbarten Tarif für die Lieferung und/oder Leistung des Hörakustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörakustiker verpflichtet.

(4) Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers, einer Versorgungsbehörde oder eines Trägers der Heilfürsorge vorlegen, sind Selbstzahler. Legen Sie eine Kostenübernahmeerklärung später – aber noch vor Erteilung der abschließenden Kostenrechnung – vor, werden die Leistungen des Hörakustikers im Umfang der Kostenübernahmeerklärung direkt mit dem Kostenträger abgerechnet. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörakustiker zur Zahlung verpflichtet.

III. Besondere Bedingungen für Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen

(1) Reparaturen und Anpassungen von Hörgeräten erfolgen so, wie es bei Werkleistungen der gleichen Art üblich ist und vom Kunden nach der Art des Werkes erwartet werden kann. Eine zweckmäßige Anpassung im Einzelfall erfolgt nach den Möglichkeiten, wie sie handwerksgerechter, üblicher Werkleistung entspricht.

(2) Ergibt sich trotz vorheriger handwerksgerechter, fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Reparatur oder einer Anpassung des Gerätes nach den Maßstäben handwerksgerechter üblicher Leistung unausführbar ist, kann der Hörakustiker vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch den Hörakustiker hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes in dem Zustand, in dem es sich nach der Bearbeitung befindet. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.

IV. Bedingungen für Kaufverträge

(1) Kaufvertrag-Abschluss

Ein Kaufvertrag mit unserem Unternehmen kommt zustande, wenn der Hörakustiker die Annahme einer Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung der Ware in einem angemessenen Zeitraum nach der Bestellung annimmt. Nach Lieferung der Ware (Hörsysteme) beginnt eine 6-wöchige unverbindliche Probezeit, welche nur durch eine gegenseitige Absprache verlängert werden kann. Sollte nach 6 Wochen keine Verlängerung der unverbindlichen Probezeit erfolgen, gilt der Kaufvertrag als gegenseitig geschlossen.

(2) Lieferzeit und Lieferfähigkeit

Eine Lieferung durch unser Unternehmen erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt ausschließlich für den Fall, dass die Nichtbelieferung durch unser Unternehmen nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird unser Unternehmen den Käufer umgehend unterrichten und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung schnellstmöglich erstatten.

(3) Abnahme des Kaufgegenstandes

Wird der Kaufgegenstand durch den Kunden nicht fristgemäß abgenommen, ist unser Unternehmen berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Sollte unser Unternehmen im vorbezeichneten Fall Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unserem Unternehmen vorbehalten. Der Schadenersatz wegen Verzuges bleibt unberührt.

(4) Sachmängel

Beim Kauf von Produkten richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln.

Von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder oder falscher Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zurückzuführen sind, ausgenommen. Hiervon unberührt bleibt die Regelung des § 476 BGB.

(5) Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag für Verkäufe, Leistungen und Reparaturen wird mit Zustellung / Aushändigung der Rechnung an den Zahlungspflichtigen fällig. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher vereinbart wurden.

Der Kunde kommt mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, die auf die Folgen des Verzuges besonders hinweist, leistet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Rechnungsbetrag ist während der Verzugszeit zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Zahlungsarten: bar, Girokarte, Kreditkarte (ausgenommen Amex)

V. Eigentum und Eigentumsvorbehalt

a) Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma HörZukunft, Inhaberin Linda Schweig-Dubiel. Wartungsarbeiten sollte der Kunde regelmäßig mindestens einmal in drei Monaten bei einem Mitglied der Bundesinnung für Hörgeräte-Akustiker durchführen lassen. Die Kosten der Wartung sind vom Kunden zu tragen.

b) Gegenstände, die dem Kunden zur Probe übergeben werden, bleiben im Eigentum des Hörgeräte-Akustikers.

c) Der Kunde ist verpflichtet Gegenstände, die im Eigentum des Hörgeräte-Akustikers stehen, pfleglich zu behandeln.

VI. Haftung

Die Haftung des Hörgeräte-Akustikers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkungen stehen Ansprüchen des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, Ansprüchen aufgrund von Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Ansprüchen aufgrund von schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht entgegen. Die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten wird nicht beschränkt.

VII Alternative Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

VIII Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner